Informationen zur Pflegeversicherung
Der Gesetzgeber hat mit der Pflegeversicherung die Rahmenbedingungen für eine verbesserte Pflege und Betreuung geschaffen. Mittels eines einfachen Verfahrens wird dabei der Pflegebedarf, d.h. die erforderliche Pflegezeit pro Tag ermittelt, die ein Laie für die Betreuung, Versorgung und Pflege benötigt. Dieser Zeitaufwand und Leistungsumfang wird in 3 Stufen unterteilt:
Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit,

d.h. mindestens 1x täglich muss bei 2 Verrichtungen der Grundpflege (Ernährung, Mobilität, Körperpflege) ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 90 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege.
Leistungen der Pflegekasse: € 1.023,- monatlich.
Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftigkeit,

d.h. mindestens 3x täglich muss bei den Verrichtungen der Grundpflege ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 180 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 120 Minuten für die Grundpflege.
Leistungen der Pflegekasse: € 1.279,- monatlich.
Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftigkeit,

d.h. rund um die Uhr, auch nachts, muss bei den Verrichtungen der Grundpflege ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 300 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 240 Minuten für die Grundpflege.
Leistungen der Pflegekasse: € 1.470,- monatlich.
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