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Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit, d.h. mindestens 1x täglich muss bei 2 Verrichtungen der Grundpflege (Ernährung, Mobilität, Körperpflege) ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 90 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege. Leistungen der Pflegekasse: € 1.023,- monatlich. |
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Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftigkeit, d.h. mindestens 3x täglich muss bei den Verrichtungen der Grundpflege ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 180 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 120 Minuten für die Grundpflege. Leistungen der Pflegekasse: € 1.279,- monatlich. |
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Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftigkeit, d.h. rund um die Uhr, auch nachts, muss bei den Verrichtungen der Grundpflege ein Hilfebedarf bestehen. Es sind täglich mindestens 300 Minuten Hilfe nötig, davon mehr als 240 Minuten für die Grundpflege. Leistungen der Pflegekasse: € 1.470,- monatlich. |
